Ihr Anliegen
ist unsere Mission.
Unsere Mission ist es, für unsere Mandanten das rechtlich bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Wir streben dabei nachhaltige Lösungen an, die unsere Klienten nicht nur ruhig schlafen lassen, sondern ihnen auch das Gefühl geben, bei uns die richtigen Ansprechpartner gefunden zu haben.
Aktuell
Kundenpflege ist kein Abwerben – Erfolgreiche Verteidigung in UWG- und Vertragsstreit
Unsere Kanzlei verteidigte erfolgreich einen ehemaligen Kundenberater einer liechtensteinischen Vermögensverwaltungsgesellschaft in einem Schadenersatzprozess wegen angeblicher unzulässiger Kundenabwerbung.
Nach seiner Pensionierung hatte unser Mandant einen Consultingvertrag mit seiner früheren Arbeitgeberin abgeschlossen. Während der Vertragslaufzeit betreute er weiterhin die von ihm aufgebauten Kundenbeziehungen und sollte diese schrittweise an neue Kundenbetreuer der Vermögensverwalterin „übergeben“. Nachdem es zu Differenzen kam und mehrere Kunden später zu einem neuen Arbeitgeber unseres Mandanten wechselten, erhob die frühere Arbeitgeberin Schadenersatzklage wegen behaupteter Vertragsverletzungen und eines angeblichen Verstosses gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Sowohl das Fürstliche Landgericht als auch das Fürstliche Obergericht wiesen die Klage rechtskräftig ab. Die Gerichte bestätigten, dass unser Mandant seine vertraglichen Verpflichtungen vollständig erfüllt hatte und ihm weder eine Pflichtverletzung noch ein Verschulden anzulasten sei. Insbesondere stellte das Obergericht klar, dass eine letztlich nicht erfolgreiche Kundenübertragung nicht unserem Mandanten zugerechnet werden kann, wenn keine geeigneten Nachfolgebetreuer zur Verfügung gestellt werden.
Ebenso wurde klargestellt, dass nach Beendigung des Vertrags keine Verpflichtung bestand, Kunden an die frühere Arbeitgeberin zu übertragen. Mangels Konkurrenz- oder Abwerbeverbots durfte unser Mandant seine Kunden über seine berufliche Neuorientierung informieren und auf Anfrage mitteilen, wie diese weiterhin von ihm betreut werden können.
Auch ein Verstoss gegen das liechtensteinische UWG wurde von beiden Instanzen klar verneint.
Die Entscheidung unterstreicht:
Die loyale Weiterbetreuung langjähriger Kunden und transparente Kommunikation nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses stellen weder eine Vertragsverletzung noch unlauteren Wettbewerb dar.
Details finden Sie hier.
Dieser cross-border Fall wurde erfolgreich von Christoph Bruckschweiger, Partner bei paragraph7, Vaduz geführt.
Klientenstimmen
Klientenstimmen aus Chambers Europe 2026
Expertise
Unser Tätigkeitsbereich umfasst die Rechtsberatung und ‑vertretung von privaten und institutionellen Kunden aus dem In- und Ausland mit folgenden Schwerpunkten.
Partner
Bruckschweiger, Gstoehl, König, Mumelter, Rebholz, Wolff, Zechberger – Rechtsanwälte / Attorneys at Law







Team
Bruckschweiger, Gstoehl, König, Mumelter, Rebholz, Wolff, Zechberger – Rechtsanwälte / Attorneys at Law





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