Fachbereiche

Unser Tätigkeitsbereich umfasst die Rechtsberatung und -vertretung von privaten und institutionellen Kunden aus dem In- und Ausland mit folgenden Schwerpunkten.

Sanktionen

Expertise in Sanktionenrecht (ISG, EU-Sanktionen, OFAC)

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Sanktionenrecht und berät Privatpersonen, Unternehmer sowie internationale Unternehmen zu:

  • Sanktionen nach dem Internationalen Sanktionsgesetz (ISG)
  • EU-Sanktionsverordnungen
  • OFAC-Sanktionen (US-Sanktionsrecht)
  • internationalen Finanzsanktionen
  • Handelsbeschränkungen und Embargos
  • Vermögenssperren und Kontosperren
  • Aufnahme in Sanktionslisten
  • Wir vertreten Mandanten in sämtlichen Phasen eines sanktionsrechtlichen Verfahrens – von der präventiven Risikoanalyse bis zur Verteidigung im Ermittlungs- oder Strafverfahren.

Was ist Sanktionenrecht?

  • Sanktionenrecht umfasst nationale und internationale Maßnahmen zur Durchsetzung außen- und sicherheitspolitischer Ziele. Dazu zählen insbesondere:
  • Einfrieren von Vermögenswerten
  • Zahlungsverbote
  • Handelsverbote
  • Bereitstellungsverbote
  • Einschränkungen im internationalen Zahlungsverkehr
  • Listungen auf nationalen oder internationalen Sanktionslisten
  • In Österreich erfolgt die Umsetzung insbesondere über das ISG, auf europäischer Ebene über EU-Verordnungen, international häufig über OFAC-Bestimmungen der USA.

Wann benötigen Sie einen Anwalt für Sanktionenrecht?

  • Rechtliche Unterstützung ist insbesondere erforderlich bei:
  • Kontosperre durch eine Bank
  • Einfrieren von Vermögenswerten
  • Verdacht auf Sanktionsverstoß
  • Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit Sanktionsbestimmungen
  • Aufnahme oder drohender Aufnahme in eine Sanktionsliste
  • Problemen bei internationalen Transaktionen
  • Compliance-Prüfungen im Unternehmen
  • Frühzeitige Beratung kann Ermittlungsverfahren vermeiden oder erheblich verkürzen.

Verteidigung bei Kontosperre und Vermögenssperre

  • Eine Kontosperre oder Vermögenssperre kann existenzielle Folgen haben – sowohl privat als auch unternehmerisch.
  • Wir übernehmen:
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme
  • Kommunikation mit Banken und Behörden
  • Antragstellung auf Freigabe gesperrter Vermögenswerte
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren
  • Verteidigung im gerichtlichen Strafverfahren
  • Unser Ziel ist die rasche Wiederherstellung Ihrer Handlungsfähigkeit und der Schutz Ihrer Rechte.

Sanktionenrecht für Unternehmen

  • Unternehmen sind zunehmend mit komplexen internationalen Sanktionsregimen konfrontiert. Wir beraten insbesondere zu:
  • Prüfung von Geschäftspartnern gegen Sanktionslisten
  • Strukturierung internationaler Transaktionen
  • Risikobewertung im Außenwirtschaftsrecht
  • Aufbau interner Compliance-Systeme
  • Behördenkommunikation bei Verdachtsmeldungen
  • Internationale Sanktionen ändern sich laufend. Eine kontinuierliche rechtliche Begleitung schafft Sicherheit.

Unsere Leistungen im Sanktionenrecht

  • Rechtsberatung zu ISG-, EU- und OFAC-Sanktionen
  • Strategische Beratung bei Vermögens- und Kontosperren
  • Verteidigung bei Sanktionsverstößen
  • Vertretung gegenüber Behörden und Finanzinstituten
  • Begleitung in Ermittlungs- und Strafverfahren
  • Präventive Compliance-Beratung