Fallstudien

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Ist das Zahlen von Steuern ein „Schaden“ ?

Das Thema „Datenklau“ ist nach wie vor in den Schlagzeilen zu finden. Noch immer tauchen gelegentlich CD´s auf, die von Banken oder anderen Finanzdienstleistern, insbesondere in der Schweiz und in Liechtenstein, gestohlen wurden und insbesondere deutschen Steuerämtern zum Kauf angeboten werden. Für die betroffenen Kunden bedeutet dies in der Regel, dass massive Steuernachzahlungen sowie zusätzliche Strafzahlungen fällig werden. Die Frage, ob die Bank oder der Finanzdienstleister, dem die Daten abhanden gekommen sind, in solchen Fällen haftbar gemacht werden können, wurde allerdings zwischenzeitlich von den liechtensteinischen Gerichten geklärt. Regelmässig wird dies nicht der Fall sein, denn nach Auffassung der liechtensteinischen Gerichte stellt das Zahlen geschuldeter Steuern keinen ersatzfähigen Schaden im Rechtssinne dar. Anders gelagert kann der Fall dann sein, wenn dem betroffenen Finanzinstitut zu Recht vorgeworfen werden kann, von einem Datendiebstahlsvorfall gewusst, seine Kunden jedoch nicht rechtzeitig informiert zu haben.

Dieser Fall wurde gepostet von

Dr. iur. Helene Rebholz, LL.M.