Fallstudien

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CRR / CRD im Lichte der Liechtensteinischen Verfassung

Die Anwendung der CRR und CRD im Detail hat viele Fragen aufgeworfen und tut dies nach wie vor. Eine von uns vertretene Bank wurde von der Liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht wegen eines angeblichen Verstosses gegen die Eigenmittelvorschriften der CRR / CRD gebüsst. Die Entscheidung wurde von uns bekämpft, da nach unserer Auslegung der CRR und CRD sämtliche Vorgaben eingehalten waren. Des Weiteren stellte sich für uns die Frage, ob CRR und CRD zum fraglichen Zeitpunkt in Liechtenstein überhaupt bereits anwendbar waren, da die Bestimmungen der CRR und CRD formal nicht in liechtensteinisches Recht umgesetzt worden waren. Vielmehr verwies das Bankengesetz an den relevanten Stellen auf CRR und CRD. Es war aus unserer Sicht fraglich, ob eine derartige Verweispublikation relevanter Normen im Einklang mit den Bestimmungen der liechtensteinischen Verfassung über die Bekanntmachung von Rechtsvorschriften stand. Die FMA Beschwerdekommission folgte zunächst unseren Bedenken und unterstützte unsere Zweifel in Bezug auf die Verfassungskonformität der Verweispublikation im konkreten Fall. Der Liechtensteinische Verfassungsgerichtshof hingegen bestätigte die Zulässigkeit einer Verweispublikation europarechtlicher Vorschriften in Liechtenstein und damit die in Liechtenstein diesbezüglich gängige Praxis.

Dieser Fall wurde gepostet von

Dr. iur. Helene Rebholz, LL.M.